Im Strafverfahren können wir auf zweierlei Weise tätig werden.

Zum einen können computerforensische Gutachten im Auftrag des Gerichts, der Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden erstellt werden.

Zum anderen können wir aber auch im Auftrag der Verteidigung die in den Akten stehenden technischen Befunde sichten und bewerten.

Zu diesem Zweck stehen alle gängigen computerforensischen Werkzeuge zur Verfügung um alle Arten von Datenträgern (auch Mobilgeräte) zu untersuchen.

In über 400 Fällen in den letzten 11 Jahren konnte so der Beweis der Schuld und auch der Unschuld erbracht werden.