Im Rahmen eines Zivilverfahrens richtet sich die Beauftragung eines Sachverständigen nach den Normen §§402 ff. ZPO. Die Parteien können einen Sachverständigen vorschlagen, letztendlich wählt jedoch das Gericht als Auftraggeber diesen aus.
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Aber auch andere Themengebiete können von uns abgedeckt werden.